Ziviltechniker und Sachverständiger

Ziviltechniker ist in Österreich eine Berufsbezeichnung für freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete natürliche oder juristische Personen, die in den Fachgebieten Architektur oder Ingenieurwesen tätig sind.

Die Ziviltechniker unterteilen sich also in Architekten und Ingenieurkonsulenten. Bei den Ingenieurkonsulenten kommt durch einen Anhang das entsprechende Fachgebiet zum Ausdruck (z.B.: Ingenieurkonsulent Wirtschaftsingenieurwesen – Maschinenbau WIW-MB).

Ziviltechniker sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen gemäß Paragraf 292 der Zivilprozessordnung. Ziviltechniker haben das Recht Urkunden zu erstellen bzw. das Staatswappen zu führen. Sie besitzen ein Siegel und einen Ziviltechnikerausweis. Ziviltechniker unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Tätigkeiten, die mit der Würde des Standes und der Vertrauenswürdigkeit unvereinbar sind, sind einem Ziviltechniker untersagt! Ziviltechniker unterliegen strengen Prüfungen und Standesregeln. Bereits per Staatsministerverordnung vom 11. Dezember 1860 wurden die Rechtsregeln für die damals als Privattechniker bezeichnete Berufsgruppe geschaffen. Heute ist dies im Ziviltechnikergesetz und in den Standesregeln für Ziviltechniker verankert.

Gerichtssachverständiger

Ein „Gerichtssachverständiger“ ist eine von Gericht beeidete und vom Verband der Gerichtssachverständigen zertifizierte Person mit besonderer Berufserfahrung und Qualifikation.  Der Gerichtssachverständige im Sinne der Definition wird ausschließlich von Gericht bestellt. Wird ein „Gerichtssachverständiger“ von einer Privatperson beauftragt so gilt dieser als Privatgutachter. 

Bestellung zum allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierter Sachverständigen (2006) für

  • Fachgebiet 81.80 Bäder- und Saunawesen, Betrieb von Sport- und Spielplätzen
  • Fachgebiet 73.40 Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik;
  • Fachgebiet 73.45 Sanitärinstallationen und –anlagen
  • sachliche Beschränkung Bäder und Saunawesen (81.80/73.40/73.45)

Bestellung zum allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierter Sachverständigen (2016) für das

  • Fachgebiet 72.86 Schwimmbäderbau

Sachverständiger

Sachverständigentätigkeiten (Planung, Beratung, Überprüfungen, Erstellung von Gutachten) für Gewerbebetriebe und Privatpersonen sowie Zuarbeit an zuständige Behörden.  Spezialisiert für Schwimm- und Badewesen; Sauna- und Wellnessanlagen, Maschinen und verkettete Anlagen. Beratung und Umsetzung von Gewerbe- und Anlagenrecht.

Zusätzliche Qualifikationen

Experte im Austrian Standard Institute seit 2004 (div. Fachgruppen Bäderwesen)    

Publikationen von Fachartikel

 

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