Prüfung von Betriebsanlagen nach Gewerbeordnung (GewO §82b)

Betriebsanlagen unterliegen der Prüfung nach Gewerbeordnung – In der Regel müssen die Anlagen alle 5 Jahre eigenverantwortlich überprüft, ob sie dem Genehmigungsbescheid noch entsprechen. 

Ob Sie eine Beratung rund um die Betriebsanlagengenehmigung benötigen oder eine der regelmäßigen Überprüfungen fällig ist – wir sind in ganz Österreich für Sie unterwegs und helfen Ihnen weiter.

Die Prüfung von Betriebsanlagen nach GewO §82b – in der Regel alle fünf Jahre

Die Prüfungspflicht für Gewerbeanlagen ist in Österreich im §82 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Dabei muss vor allem überprüft werden, ob der laut Genehmigungsbescheid festgestellter Zustand noch gegeben ist.

Der Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer einer Unternehmung muss die Prüfungen ohne Aufforderung in Auftrag geben und die regelmäßigen Fristen dafür einhalten.

Grundsätzlich müssen Betriebsanlagen alle fünf Jahre überprüft werden. Anlagen, die nach dem vereinfachten Verfahren die Betriebsanlagengenehmigung erhalten haben (Auftragsverfahren nach §359b der GewO), müssen nur alle sechs Jahre geprüft werden.

Dabei ist allerdings noch zu beachten, dass in den Auflagen bei Bedarf auch andere Fristen durch die Behörde festgelegt sein können.

UNSERE LEISTUNGEN RUND UM DIE BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNG

Wir unterstützen Kunden in ganz Österreich rund um die Betriebsanlagengenehmigung und -prüfung nach §82b der GewO mit folgenden Leistungen:

 

  • Wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen aller Art nach §82b der Gewerbeordnung
  • Behördenkontakt und -verhandlungen
  • Durchsicht und Ergänzung der Unterlagen laut der vorhandenen Behördenbescheide
  • Bescheidsprüfungen

Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme und besprechen gerne alles Weitere mit Ihnen!

 

Joomla Extensions