Prüfpflicht von Lagerbehältern nach der Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF)

Die Ziviltechnikerkanzlei hilft Ihnen bei der gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Prüfpflicht von Lagerbehälter mit brennbaren Flüssigkeiten. Wir prüfen oberirdische und unterirdische Behälter nach den Vorgaben der VbF (Verordnung von brennbaren Flüssigkeiten).

  • Wir erstellen die Unterlagen, die nach der Gewerbeordnung  oder dem Arbeitnehmerschutzgesetz dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage oder Genehmigung der Änderung einer Betriebsanlage oder Bewilligung eines Betriebes zur Lagerung oder zur Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten anzuschließen sind.

Erstprüfung

  • Ortsfeste Betriebseinrichtungen von Anlagen zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (Lagereinrichtungen), Betriebseinrichtungen zum Füllen oder Entleeren dieser Anlagen, Tankstellen, Abfüllanlagen und Auffangwannen sind vor ihrer Inbetriebnahme - unterirdische Lagerbehälter vor dem Zuschütten der Behältergrube - auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen – gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Wiederkehrende Prüfung

  • Anlagen und Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 1 VdF sind regelmäßig wiederkehrend (§ 15) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen – wir prüfen Ihre Anlage in den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen.

Außerordentliche Prüfungen

  • Anlagen sind nach außerordentlichen Ereignissen (z.B. Brand, Explosion) nach größeren Instandhaltungen bzw. nach einer Betriebsunterbrechung von einem Jahr zu prüfen – kontaktieren Sie uns.

Prüfbescheinigung - Prüfbuch

  • Die Prüfungen werden in einer gesetzeskonformen Prüfbescheinigung festgehalten.

Prüffristen

Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen betragen, falls nicht anders behördlich festgelegt, im Regelfall:
- sechs Jahre für Anlagen und Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 1 VbF
- drei Jahre für Anlagen und Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 1, die in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten, in Seeuferbereichen oder in Karstgebieten aufgestellt oder verlegt sind
- drei Jahre für alle elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmittel
- ein Jahr für Erdungs- und Blitzschutzanlagen.
Für die Prüfung von elektrischen Anlagen und Blitzschutzanlagen können ortsansässige Fachbetriebe herangezogen werden.

Kontaktieren Sie uns einfach.

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