Schultafelüberprüfungen

Auch bereits eingebaute und in Betrieb befindliche Schultafeln, Whiteboards, Smartboards (etc.) unterliegen einer periodischen Prüfpflicht.

Der Schulerhalter bzw. der Betreiber, das sind im Regelfall Gemeinden falls es sich nicht um eine Bundes- bzw. Landesschule handelt, sind verantwortlich für die Sicherheit von Einrichtungs- und Austattungsgegenständen.

Die Prüfung erfolgt nach geltenden Vorschriften ÖISS unter Berücksichtigung der ÖNORM EN 14434 und ÖNORM A 2120, inkl. Prüfetikette und Eintrag in ein Prüfbuch.

Die Prüfintervalle sind wie folgt festgelegt:

Bis zu einem Nutzungsalter von 12 Jahren sind periodische Überprüfungen in 3-jährigem Intervall vorzunehmen. Bei Schultafeln die älter sind, ist eine jährliche Überprüfung vorzunehmen.

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